Mieterstrom im Quartier: Eine Auswahl unserer Projekte
In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige unserer Mieterstromprojekte vor, die wir innerhalb eines Quartiers umgesetzt haben.
20. Oktober 2026,

Wir finden das Geschäftsmodell Mieterstrom sehr relevant, da es ermöglicht, dass auch Personen in Mehrparteienhäusern im größeren Maßstab von erneuerbarem Strom und der Energiewende profitieren können. Aus diesem Grund setzen wir es auch gerne im größeren Maßstab innerhalb von einem ganzen Mieterstrom-Quartier um. Wie wir das bereits getan haben, erklären wir in diesem Artikel. Zuvor erklären wir noch einmal die wichtigsten Begriffe zu Mieterstrom und wie wir diese verstehen.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
Wichtigste Begriffe
Mieterstrom = Erneuerbar erzeugter Strom, der an die Bewohner:innen eines Mehrparteiengebäudes verkauft wird; er reicht im Regelfall nicht aus, um den Verbrauch der Bewohner:innen vollständig abzudecken.
Reststrom = Strom, der zusätzlich zum Mieterstrom vom Lieferanten zugekauft und an die Bewohner:innen verkauft wird, um den Verbrauch vollständig zu decken.
Lieferant = Verkäufer:in des Mieterstrom mit der Pflicht den Verbrauch der Bewohner:innen vollständig zu beliefern.
Kundenanlage = Gebäude, in dem Mieterstrom angeboten wird.
Quartier = Umsetzung von Mieterstrom innerhalb eines Stadtquartiers.
Was ist Mieterstrom (im Quartier)?
Mieterstrom ist ein Modell, in dem der erneuerbar produzierte Strom eines Mehrparteienhauses an die Bewohner:innen verkauft wird. Dieser Strom ist der sogenannte Mieterstrom.
Beim Mieterstrom handelt es sich meist um Photovoltaik-Strom aus einer Photovoltaik-Anlage. Sie befindet sich auf oder an dem Gebäude, das mit dem selbst produzierten Strom beliefert wird. All unsere Mieterstromprojekte innerhalb eines Quartiers verfügen beispielsweise über PV-Anlagen.
Der Lieferant ist meistens der:die Vermieter:in, kann aber auch ein beauftragter Dienstleister oder Contractor sein.
“Der Contractor errichtet und betreibt die Energieanlage auf eigenes Risiko und Kosten auf der Basis von langfristigen Verträgen mit seinen Kunden. Die Anlagen sind im Besitz des Contractors, der dem Auftraggeber Nutzenergie (meist Wärme) liefert.”
Der Lieferant, also der:die Vermieter:in, erhält den Mieterstromzuschlag. Der Lieferant des Mieterstroms hat grundsätzlich die Pflicht, den Verbrauch der Endkund:innen vollständig zu decken. Das bedeutet, dass in der Regel Strom hinzugekauft werden muss, da die PV-Anlage den Bedarf nicht immer decken kann. Diesen Strom nennt man Reststrom.
Praxistipp
Bei allen Projekten im Quartier setzen wir es so um, dass wir im Namen des Vermietenden stellvertretend als Lieferant auftreten. Dabei bleiben einige Pflichten, wie der Zukauf von Reststrom bei dem:der Vermieter:in.
Der Mieterstrom wird innerhalb einer Kundenanlage angeboten, die im Regelfall das Gebäude ist, auf dem die PV-Anlage installiert ist. Durch die Nutzung der eigenen elektrischen Infrastruktur im Gebäude, entfallen Netzabgaben, was den Mieterstrom günstiger macht.
Exkurs Kundenanlage
Befinden sich mehrere Kundenanlagen räumlich nah zueinander, sprechen wir von einem Mieterstromquartier. Wichtig ist hierbei, dass die Kundenanlagen individuell agieren und kein Austausch von Mieterstrom unter den Anlagen stattfindet. Weitere Informationen finden Sie weiter unten unter „Rechtliche Rahmenbedingungen“.

Technische Anforderungen
Photovoltaik-Anlagen im Mieterstrom-Quartier
Technik und Ertrag
Eine Photovoltaik-Anlage im Quartier unterliegt denselben Anforderungen und Faktoren, wie die auf einem Einfamilienhaus. Eine PV-Anlage setzt sich immer aus
- den PV-Modulen auf dem Dach oder an der Hauswand,
- den Stromleitungen,
- Wechselrichtern und
- ggf. einem Energiemanagementsystem
zusammen.
Einflussfaktoren auf den Ertrag der PV-Anlage sind neben der Größe auch die Neigung der Anlage, ob sie beschattet wird und die Art der einzelnen Komponenten.
In unseren Mieterstromprojekten im Quartier haben wir die PV-Anlagen für unsere Kund:innen projektiert und installiert. Die PV-Anlagen selbst gehören also den Vermieter:innen. Dadurch erhalten Sie die Einspeisevergütung und tragen gleichzeitig die Verantwortung für die Wartung der Anlage.
Größe
Bei der Nutzung einer PV-Anlage für eine Mieterstrombelieferung empfehlen wir immer zu prüfen, ob eine Vollauslegung wirklich sinnvoll ist. Das liegt daran, dass die Kosten mit zunehmender Größe der PV-Anlage steigen und ab einem gewissen Punkt nicht mehr in Relation zum möglichen Ertrag stehen. Aus diesem Grund gehört eine Prüfung der Größenanlage zu unserem Standardvorgehen.
Eine solche Prüfung ist auch im Quartier relevant, wenn es sich um einzelne Kundenanlagen handelt. Hierbei muss die Eigenverbrauchsquote einer jeden Kundenanlage betrachtet und optimiert werden.
Praxistipp
Sollte der Verbrauch der Bewohner:innen nicht ausreichen, um den erzeugten Strom ausreichend zu verbrauchen, ist eventuell eine kleiner Anlage für das gesamte Mieterstrommodell wirtschaftlicher.
Denn der mögliche Verbrauch der Bewohner:innen beeinflusst direkt die Eigenverbrauchsquote. Also den Anteil an selbst erzeugtem Strom, der im Gebäude verbraucht wird, bevor es zur Einspeisung ins Netz kommt.
Ziel ist es immer mittels Berücksichtigung der erwarteten Lastprofile eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote zu generieren. Das hilft die PV-Anlage schneller zu refinanzieren.
Stromspeicher
Auch in den einzelnen Kundenanlagen im Quartier stellen Stromspeicher eine mögliche Ergänzung zur PV-Anlage dar. In unseren Projekten im Quartier gehören Speicher nicht zum Standard, da wir auch ohne sie sehr gute Erfahrungen gemacht haben, Kundenanlagen wirtschaftlich zu betreiben. Dennoch sollten Speicher erwähnt werden, denn sie können die Eigenverbrauchsquote erhöhen und damit einen positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage nehmen.
Wann ist ein Stromspeicher sinnvoll?
Speicher können zum Einsatz kommen, wenn der PV-Strom vom Dach nicht ausreicht, um den Verbrauch zu decken. Dadurch muss weniger Strom aus dem Netz hinzugekauft werden. Das kann passieren, wenn die Sonne nicht scheint und/oder der Verbrauch im Gebäude besonders hoch ist.
Voraussetzung dafür ist, dass Speicher den erzeugten PV-Strom zuvor speichern, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird.
Energiesysteme und Strommanagement im Mieterstrom-Quartier
Um alle Komponenten im System, wie Speicher, gezielt anzusteuern, empfiehlt sich immer ein Energiemanagementsystem. Es regelt die Prozesse, wie
- die Einspeisung in den Speicher,
- die Ausspeisung aus dem Stromspeicher und
- das Lademanagement,
selbstständig je nach Produktion und Verbrauch.
Ein Energiemanagementsystem hilft auch bei der Lastverschiebung. Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen und Ladesäulen verbessern zusätzlich die PV-Eigenverbrauchsquote.
Fazit
Eine PV-Anlage setzt sich immer aus den grundlegenden Komponenten PV-Module, Wechselrichter und Leitungen zusammen. Dabei achten wir immer darauf, welche Anlagengröße die passende ist.
Je nachdem, wie wirtschaftlich es ist, können die Grundkomponenten durch einen Speicher und ein Energiemanagementsystem erweitert werden.

Messkonzepte und Messstellenbetreiber
Virtuelles Summenzählermodell
Wir nutzen mittlerweile immer, sofern es möglich ist, ein virtuelles Summenzählermodell in all unseren Mieterstromprojekten. Auch im Quartier.
Das hat den großen Vorteil, dass kein teurer physischer Zähler eingebaut werden muss. Außerdem erhalten wir die Messwerte des Summenzählers schon vom Messstellenbetreiber bilanziert, ohne selbst den Taschenrechner zücken zu müssen.
Exkurs
Bilanzierung bedeutet, dass die Verbräuche der Mietparteien, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen, herausgerechnet werden. Dadurch wissen wir genau, wie viel Strom das Mieterstrommodell aus dem Netz und damit Reststrom bezogen hat.
Smart Meter (Intelligente Messsysteme iMSys)
Damit ein virtuelles Summenzählermodell überhaupt umgesetzt werden kann, benötigt man Smart Meter, sogenannte intelligente Messsysteme. Diese sind dank eines Smart Meter Gateways fernauslesbar.
Die Smart Meter übermitteln im 15-Minuten-Takt sicher und verschlüsselt Messwerte an den Messstellenbetreiber, der dann genau nachvollziehen kann, wann welcher Zähler welchen Verbrauch hatte.
Deshalb nutzen wir Smart Meter standardmäßig in all unseren Mieterstromprojekten in Quartieren. Dabei setzen wir immer ein Liegenschaftsmodell um. Das bedeutet, dass alle Zähler im Gebäude vom selben Messstellenbetreiber eingebaut und betreut werden. Auch die Zähler der Mietparteien, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen.
Weitere Informationen zu Smart Meter finden sie in unserem Blogartikel „Smart Meter: Die großen Vorteile für Ihren Energieverbrauch entdecken“.
Messstellenbetreiber
Der Rollout von Smart Metern in Deutschland ist seit Anfang 2025 gesetzlich geregelt. Dennoch erleben wir, dass es regional aufgrund der Netzbetreibersysteme aber auch vor allem bei den einzelnen Messstellenbetreibern große Unterschiede gibt, wie weit der Smart Meter Rollout fortgeschritten ist.
Häufig sind grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), wie Stadtwerke, noch nicht in der Lage Smart Meter (im großen Maßstab) einzubauen und auch im System zu betreuen. Aus diesem Grund arbeiten wir in all unseren Projekten in Quartieren mit wettbewerblichen Messstellenbetreibern zusammen (wMSB), da diese hier meist die Nase vorne haben. Es muss aber auch gesagt werden: wMSB sind teurer und häufig wegen ihrer Fortschrittlichkeit stark ausgelastet aufgrund vieler Anfragen.
Grundsätzlich arbeiten wir aber auch mit gMSB zusammen, wenn sich die Möglichkeit bietet. Hierbei profitieren wir von der örtlichen Kenntnis des gMSBs und auch den geringeren Kosten, die dabei entstehen. Das ist von Vorteil für die Wirtschaftlichkeit der Kundenanlage.
Fazit
Smart Meter in Kombination mit einem virtuellen Summenzähler sparen Zeit und Geld. Sie sind fernauslebar und können rechnerisch im System des Messstellenbetreibers bilanziert werden.
Wir arbeiten grundsätzlich sowohl mit grundzuständigen (gMSB) als auch wettgewerblichen Messstellenbetreibern (wMSB).
In Quartieren beschränkt sich unsere Zusammenarbeit ausschließlich auf wMSB. Das liegt daran, dass gMSB häufig eingeschränkte Möglichkeiten haben, Smart Meter und virtuelle Summenzähler systemseitig zu betreuen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Förderungen im Mieterstrom-Quartier
Bei Mieterstrom im Quartier unterliegen wir denselben rechtlichen Rahmenbedingungen, wie bei einer einzelnen Kundenanlage. Dazu gehört das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das unter anderem den Mieterstromzuschlag und die Einspeisevergütung festlegt. Den Mieterstromzuschlag sowie die Einspeisevergütung erhalten bei unseren Quartiersprojekten immer die Vermieter:innen, da sie offiziell als Lieferant:innen auftreten und die PV-Anlagen besitzen.
In unseren Quartieren projektieren wir im Grunde lauter einzelne Kundenanlagen. Deshalb müssen wir bei unseren Mieterstromprojekten im Quartier dieselben gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen, wie bei einer einzelnen Kundenanlage.
Das ist einerseits relevant, da es in der Regel sonst zu einer Nutzung des öffentlichen Netzes kommt und wodurch Konzessionsgebühren anfallen würden. Es ist andererseits vor allem seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wichtig, das unter gewissen Bedingungen die den Begriff der Kundenanlage in Frage stellt (s. Urteil des EUGH Rechtssache C-293/23 am 28. November 2024 und Urteil Bundesgerichtshof Az. EnVR 83/20 am 15. Mai 2025). Weitere Informationen finden Sie hier in unserem Blogartikel.
Praxistipp
Wir orientieren uns bei unserer Arbeit an der Definition einer Kundenanlage und der Auslegung des aktuellen Rechts der Stromnetze Berlin. Das ist unabhängig, in welchem Bundesland wir mit unseren Kund:innen zusammenarbeiten. Dadurch stellen wir sicher, rechtssichere Kundenanlagen zu projektieren, die auch zukünftig betrieben werden dürfen.
Folglich setzen wir nur Kundenanlagen um, die sich in Einzelgebäuden befinden oder einen zusammenhängenden Gebäudekomplex aufweisen und einen eigenen Hausanschluss haben.
Die Zusammenlegung mehrere Hausanschlüsse oder die Bildung zu großer Kundenanlagen setzen wir nicht um. Das schützt uns und unsere Kund:innen vor späteren Überraschungen.
Umsetzung unserer Mieterstromprojekte im Quartier
Bei allen Mieterstromprojekten im Quartier haben wir die PV-Anlage geplant und installiert. Dabei bleiben die Vermieter:innen Eigentümer der PV-Anlage mit allen Rechten und Pflichten – wir sind also keine Pächterin oder Contractorin.
Außerdem agieren wir als Dienstleisterin im Mieterstrommodell für die jeweiligen Vermieter:innen. Das bedeutet, dass wir einen großen Teil in der Planung im Mieterstrommodell übernehmen und die Kommunikation mit der Mieterschaft sowie zum Messstellenbetreiber und Netzbetreiber übernehmen. Im laufenden Betrieb liegt zusätzlich die Abrechnung in unserer Verantwortung. Den Umsatz abzüglich der Kosten für unsere Dienstleistung überweisen wir unseren Kund:innen. Ganz einfach und ehrlich.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Schritte der Umsetzung unserer Mieterstromprojekte im Quartier dar.
| Phase | Aufgaben Dannenberg Energy | Aufgaben Vermieter:in | Aufgaben Messstellenbetreiber:in (MSB) | Aufgaben Netzbetreiber:in |
|---|---|---|---|---|
| Potenzialanalyse | Dachflächen-, Lastprofil- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Quartier | Zustimmung / Feedback geben, Beauftragung für Kundenanlagen geben | – | – |
| Planung PV und Zähler | Auslegung der PV-Anlagen und ggf. Speichergröße Absprache Messkonzept mit MSB Absprachen mit Netzbetreiber |
Zustimmung / Feedback geben | – | – |
| Installation | Installation PV-Anlage und Anmeldung der Anlage | Abnahme der Installation | Installation der Smart Meter und Smart Meter Gateways Wechselprozesse mit Netzbetreiber |
Wechselprozesse mit MSB Eintragung der Anmeldung im System |
| Aufbau Mieterstrommodell | Absprachen mit MSB und Netzbetreiber Festlegung Preise und Reststrom Mieterstrom mit Vermieter:in |
Abschluss Reststromvertrag Entscheidung für einen Mieterstrompreis |
Absprachen mit Dannenberg Energy wahrnehmen | Absprachen mit Dannenberg Energy wahrnehmen |
| Akquise Mieterschaft | Mitteilung der Teilnehmer:innen an MSB (und Netzbetreiber) | Ansprache der Mieterschaft / Bewerbung Mieterstrommodell | Vermerk der Teilnehmer:innen im System Umsetzung Wechselprozesse |
Vermerk der Teilnehmer:innen im System Umsetzung Wechselprozesse |
| Start und Umsetzung Mieterstrommodell | Abrechnung Kontakt zu teilnehmenden Mieter:innen Kontakt zu MSB und Netzbetreiber Auszahlung des Gewinns an Vermieter:in |
– | Ggf. Wechselprozesse bei Eintreten in bzw. Austreten aus Mieterstrommodell | Ggf. Wechselprozesse bei Eintreten in bzw. Austreten aus Mieterstrommodell |
Unsere Praxisbeispiele für Mieterstrom im Quartier
Die folgenden zwei Projekte zeigen zwei sehr unterschiedliche Auftraggeber-Typen: eine kirchliche Trägerorganisation und eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Katholische Siedlungswerke – Giesing (München)
Eckdaten
| Betreiber | Katholisches Siedlungswerk München GmbH (KSWM) |
|---|---|
| Status | 🟡 Im Aufbau |
| Netzbetreiber | SWM (Stadtwerke München) |
| Messstellenbetreiber | metiundo GmbH (wMSB) |
| Größe der PV-Anlage | 151 kWp |
| Anzahl Wohneinheiten | 112 |
| Gewerbe | 13 Gewerbeeinheiten (u.a. Supermarkt, Arztpraxen, Pfarrzentrum) |
| Kundenanlagen | 2 (1 Gebäude mit insgesamt 7 Eingängen + 1 Freigebäude); jeweils ein Netzanschluss |
| Netzanschlüsse | 2 |
| Kurzbeschreibung des Projekts | Neubau “Sozialpastorales Zentrum Giesing” – ein gemischt genutzter Gebäudekomplex mit Wohnungen, Gewerbe, Pfarrzentrum und Kita. |
Umsetzung
Das Katholische Siedlungswerk München gestaltet ein Quartier in Giesing neu und hat sich dabei dazu entschieden, Mieterstrom mit uns als Dienstleisterin anzubieten. Besonders spannend finden wir, dass wir bei diesem Projekt potenziell bis zu 13 Gewerbeeinheiten im Mieterstromprojekt betreuen können.
Es handelt sich in Giesing um 2 Gebäude, die jeweils einen Hausanschluss besitzen. Somit haben wir uns entschieden auch 2 Kundenanlagen umzusetzen und haben auf weitere Hausanschlüsse zur Verkleinerung der Kundenanlagen verzichtet.
Das Messkonzept setzen wir nach unserem Standard mit einem virtuellen Summenzähler und den dazugehörigen Smart Metern mit metiundo um. Das macht die Bilanzierung der Verbräuche im Mieterstrommodell viel einfacher und erleichtert uns die Abrechnung enorm.
Die PV-Anlage dürfen wir auch in diesem Projekt installieren, das Mieterstrommodell und die dazugehörige Infrastruktur befinden sich im Moment allerdings noch im Aufbau. Dementsprechend liegen die Abstimmungen und damit verbundenen Wechselprozesse mit dem Netzbetreiber SWM und dem Messstellenbetreiber metiundo aktuell in unserer Verantwortung. Bereits im Planungsprozess werden wir die Kommunikation zur Mieterschaft in großen Teilen übernehmen. Geplant ist eine Abrechnung im monatlichen Turnus.
Der Vertragsabschluss fand im Juni 2025 statt. Der Start des Mieterstrommodells ist noch in 2026 geplant.

Solarquartier Fasanenpark – Unterhaching (München)
Eckdaten
| Betreiber | Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Bussardstr. 26-46, verwaltet durch Wimmer & Weber Immobilienverwaltung GmbH |
|---|---|
| Status | 🟢 In Betrieb (seit März 2026) |
| Netzbetreiber | Bayernwerk Netz GmbH |
| Messstellenbetreiber | metiundo GmbH (wMSB) |
| Größe der PV-Anlage | 287 kWp |
| Anzahl Wohneinheiten | 176 |
| Gewerbe | – |
| Kundenanlagen | 6 (3 Gebäude mit insgesamt 12 Hauseingängen) |
| Netzanschlüsse | 6 |
| Kurzbeschreibung des Projekts | Reines Wohnquartier im Besitz einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Süden der Stadt München |
Umsetzung
Das Projekt dürfen wir mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft umsetzen. Hier können wir unter Beweis stellen, dass es auch als große Wohnungseigentümergemeinschaft möglich ist, Mieterstrom umzusetzen. Das macht uns sehr stolz.
Das Quartier Solarpark Fasanenpark umfasst 3 Gebäude mit insgesamt 12 Hauseingängen. Theoretisch wäre es möglich gewesen in diesem Fall 3 Kundenanlagen umzusetzen, da es sich um drei einzelne Gebäude handelt. Da es in diesem Fall gleichzeitig sehr viele Wohneinheiten gibt, wollten wir verhindern, dass es zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht Probleme mit der Größe der Kundenanlagen gibt. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, 6 Netzanschlüsse und damit 6 Kundenanlagen umzusetzen. Unsere Kundin hat diese Entscheidung unterstützt und umsetzen lassen.
Wie auch im Projekt in Giesing setzen wir in Unterhaching auf ein Messkonzept mit einem virtuellen Summenzähler und den dazugehörigen Smart Metern mit metiundo. Das ermöglicht die Bilanzierung der Verbräuche im Mieterstrommodell durch den Messstellenbetreiber und erleichtert uns die Abrechnung, da wir die Zählerwerte im Portal abrufen können.
Die Installation der PV-Anlagen haben wir selbst übernommen. Ebenso lagen die Abstimmungen und damit verbundenen Wechselprozesse mit dem Netzbetreiber Bayernwerke und dem Messstellenbetreiber metiundo in unserer Verantwortung. Bereits im Planungsprozess haben wir die Kommunikation zur Mieterschaft in großen Teilen übernommen. Die Abrechnung erfolgt durch uns – bei der Mieterschaft im monatlichen Turnus, bei der Immobilienverwaltung im jährlichen.
Der Vertragsabschluss fand im April 2025 statt. Die Belieferung startete nach ca. 12 Monaten Planungsphase im März 2026.

Handlungsempfehlungen und Zukunftsausblick
Unsere Empfehlungen
Wir finden: Mieterstrom ist und bleibt ein wichtiges Geschäftsmodell, um die Energiewende voranzutreiben. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung eines Mieterstrommodells empfehlen wir gleichzeitig immer auf Expert:innen zuzugehen, die schon mehr Erfahrung mit solchen Projekten haben. Ansonsten müssen Sie sich ggf. auf Verzögerungen einstellen.
Gleichzeitig empfehlen wir auch immer eine dicke Haut mitzubringen und sich auf wenigstens ein Jahr Planungsphase einzustellen. Auch bei erfahrenen Dienstleistern können sich Verzögerungen ergeben, vor allem in den Absprachen mit den Netzbetreibern.
Mieterstrom in der Zukunft
PV-Anlagen in Kombination mit einem Mieterstrommodell stellen unserer Meinung nach eine der Grundlagen für die weitere Sektorenkopplung im Mehrparteiengebäude dar.
Dabei kann der PV-Strom in Wärmepumpen verbraucht werden, wodurch wiederum das Gebäude beheizt wird. Die Kosten für den Strom für die Wärmepumpe können einfach über die Nebenkostenabrechnung gegenüber der Mieterschaft geltend gemacht werden.
Des Weiteren kann das Modell um Elektromobilität ergänzt werden, wodurch der PV-Strom noch besser verbraucht werden kann. Das weitere Geschäftsmodell kann die Refinanzierung der PV-Anlage deutlich verbessern.
Zukünftig wird es außerdem möglich sein, dynamische Tarife angepasst an die tatsächliche Produktion der PV-Anlage anzubieten. Wir sind sicher, dass sich noch weitere technische Möglichkeiten für Mieterstrom wie Peer-to-peer-Verrechnung ermöglichen werden.
Die Installation einer PV-Anlage und ein dazugehöriges Mieterstrommodell können gleichzeitig zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie führen. Denn das Gebäude wird nicht nur moderner, sondern reduziert auch lokal den CO2-Ausstoß, da nachhaltig Strom produziert und verbraucht wird.
Fazit
Aus diesen Gründen sind wir uns sicher, dass Mieterstrom weiterhin gute Zukunftschancen hat.
Deshalb freuen wir uns auf alle weiteren bereits geplanten Projekte und auch auf die, die noch auf uns warten. Vielleicht ist Ihres ja das Nächste?
Häufige Fragen
Wer erhält den Mieterstromzuschlag in den Quartiers Projekten der Dannenberg Energy?
In unseren Projekten erhalten immer die Eigentümer:innen oder berechtigte Lieferanten nach geltender EEG-Regelung den Mieterstromzuschlag.
Ab wann lohnt sich ein Quartiers-Projekt?
Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich typischerweise ab einer ausreichenden Dachfläche in Relation zur einer ausreichend hohen Nutzerdichte.
Warum arbeitet Dannenberg Energy überwiegend mit wettbewerblichen statt grundzuständigen Messstellenbetreibern (wMSB statt gMSB)?
Weil grundzuständige Messstellenbetreiber wie Stadtwerke den Smart-Meter-Rollout und die Betreuung virtueller Summenzähler im großen Maßstab bislang oft nicht in der nötigen Geschwindigkeit leisten können. wMSB sind zwar teurer und teils stark ausgelastet, aber in Quartiersprojekten meist die verlässlichere Wahl.
Wie lange dauert es realistisch von der Vertragsunterschrift bis zum Start der Mieterstrom-Belieferung im Quartier?
Die Umsetzung eines Mieterstrommodells dauert ab Vertragsunterschrift im Normalfall mindestens ein Jahr. Es können sich immer Verzögerungen vor allem durch die Abstimmungen mit dem Netzbetreiber ergeben.
Wem gehört die PV-Anlage am Ende – Dannenberg Energy oder dem Vermieter/der WEG?
Der:die Vermieter:in bzw. die Eigentümergemeinschaft bleibt immer Eigentümer:in der PV-Anlage inklusive aller Rechte und Pflichten (u. a. Wartung). Wir als Dannenberg Energy sind ausschließlich Planerin, Installateurin und Abrechnungsdienstleisterin, nicht aber Pächterin oder Contractorin.
Was passiert, wenn eine Mietpartei nicht am Mieterstrom teilnehmen möchte?
Sie bleibt trotzdem Teil des Liegenschaftsmodells beim Messstellenbetreiber (alle Zähler im Gebäude werden vom selben MSB betreut), bezieht ihren Strom aber weiterhin über einen freien Stromanbieter ihrer Wahl. Ihr Verbrauch wird bei der Bilanzierung des virtuellen Summenzählers lediglich herausgerechnet.
Warum lohnt sich nicht immer die größtmögliche PV-Anlage (“Vollauslegung”)?
Weil die Kosten mit der Anlagengröße steigen, der zusätzliche Ertrag ab einem gewissen Punkt aber nicht mehr im Verhältnis dazu steht – vor allem wenn die Eigenverbrauchsquote wegen zu geringem Verbrauch der Bewohner:innen sinkt. Eine kleinere, besser zum Lastprofil passende Anlage kann wirtschaftlicher sein.
Was unterscheidet ein „Mieterstromquartier“ rechtlich von einer einzelnen Kundenanlage?
Nichts. Rechtlich gilt für jede Kundenanlage im Quartier dieselbe Regulierung wie für ein Einzelprojekt (EEG, Vermeidung von Konzessionsabgaben usw.) – der einzige Unterschied ist die räumliche Nähe mehrerer, aber weiterhin voneinander unabhängiger Kundenanlagen. Ein Stromaustausch zwischen den Kundenanlagen findet in unseren Projekten nicht statt.
Weitere Informationen
Stromnetz Berlin – Dezentrale Belieferungsmodelle
Stromnetz Berlin – Informationsblatt zur Kundenanlage
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