Mieterstromzuschlag erklärt: Vorteile und Potenziale

Der Mieterstromzuschlag ist ein guter Hebel, die Wirtschaftlichkeit der eigenen Mieterstromanlage zu verbessern. Damit ein Mieterstromprojekt wirtschaftlich erfolgreich ist, braucht es aber auch gezielte Planung aller Komponenten.

25. Januar 2026

Solarbetriebenes Mehrfamilienhaus zum Thema Mieterstromzuschlag.

Aktuell ist es vor allem Besitzer:innen von Eigenheimen möglich von Solaranlagen und den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren. Das liegt daran, dass sie selbst über das Dach entscheiden können.

Im Gegenzug dazu können Vermietende Mieterstrom anbieten. Dafür erhalten sie einen Mieterstromzuschlag. Er dient dazu, das Konzept Mieterstrom attraktiver und potenziell wirtschaftlicher zu machen. Neben dem Mieterstromzuschlag entscheidet unserer Praxiserfahrung nach vor allem eine sinnvolle Planung aller Komponenten über die Wirtschaftlichkeit im Projekt.

Was genau der Mieterstromzuschlag ist, welche gesetzlichen Regelungen ihm zu Grunde liegen und wie dieser mit der Einspeisevergütung zusammenhängt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Einführung in den Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Nutzung von Solarstrom in Wohngebäuden. Er wird Betreiber:innen von Solaranlagen auf Immobilien gewährt, die den Strom an ihre Mieterschaft im selben Gebäude liefern. Also solchen, die eine Mieterstromanlage betreiben. Mieterstrom ist nicht nur für Mieter:innen attraktiv. Er kann auch eine Möglichkeit darstellen, die Refinanzierung der Kosten der PV-Anlage zu beschleunigen und ist daher auch für Vermieter:innen interessant.

Warum braucht es einen Mieterstromzuschlag?

Betreibende einer Mieterstromanlage erhalten einen Mieterstromzuschlag, damit die Umsetzung und der Betrieb eines Mieterstrommodells eine bessere Chance auf Wirtschaftlichkeit haben. Im Umkehrschluss soll die Hemmschwelle gegenüber Mieterstrommodellen verkleinert werden, damit auch Vermieter:innen von den zusätzlichen Einnahmen zur Refinanzierung ihrer PV-Anlage profitieren.

Als Mieterstromlieferant:in erhält man den Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde (kWh), die aus der Photovoltaikanlage an die Mieterschaft geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Anlagengröße, ab.

Praxisbeispiel

Unserer Erfahrung nach ist es für die Wirtschaftlichkeit neben dem Mieterstromzuschlag auch insbesondere wichtig zu berücksichtigen, wie viele Wohneinheiten im Haus existieren und wie groß die PV-Anlage ist. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen installierter Leistung der PV-Anlage und verbrauchtem Strom im Haus geben.
Denn je größer die PV-Anlage, desto höher die Kosten, die wiederum durch den Verkauf von Mieterstrom getilgt werden müssen. Daher empfiehlt sich nicht immer eine Vollauslegung des Dachs, wenn Sie Mieterstrom anbieten wollen. Der Mieterstromzuschlag ist somit keine Garantie für einen wirtschaftlichen Betrieb, sondern kann diesen lediglich begünstigen.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Regelungen für den Mieterstromzuschlag ist seit dem Inkfrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 und 2023, insbesondere in § 21 Abs. 3, geregelt. Der Umfang des Mieterstromzuschlags und die Abnahme aufgrund vom zunehmenden Photovoltaik Zubau werden dort ebenfalls festgelegt.

Der Mieterstromzuschlag ist Teil des Solarpakets und soll die Nutzung von Solarstrom in Wohngebäuden fördern. Mieterstromanbieter erhalten dadurch eine Vergütung für den Strom, den sie liefern. Die Förderung gilt nur für Solaranlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen wurden.

Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG 2021)

Im Gesetz wird definiert, dass Anlagenbetreiber für die Lieferung von Strom aus Photovoltaik Anlagen innerhalb einer Mieterstrom-Kundenanlage einen Mieterstromzuschlag erhalten. Voraussetzungen dafür sind,

  • dass der Strom “innerhalb dieses Gebäudes, dieser Nebenanlage oder in Gebäuden oder Nebenanlagen in demselben Quartier, in dem auch dieses Gebäude liegt”, verbraucht wird und
  • keine “Durchleitung durch ein Netz” stattfindet.

Übersetzt bedeutet das, dass der Strom im selben Gebäude, auf dem die PV Anlage installiert ist, oder einem Nebengebäude davon an die Letztverbraucher geliefert und somit dort verbraucht werden muss. Es handelt sich nur um eine Kundenanlage, wenn das öffentliche Netz nicht für den Transport des Stroms in Anspruch genommen wird, es darf nur die private Infrastruktur im Haus genutzt werden.

Mieterstromanlage der Dannenberg Energy in Flensburg

Ein Beispiel hierfür stellt eine unserer Mieterstromanlagen dar. In Flensburg produzieren wir Strom auf dem Dach des Gebäudes, in dem auch die Mieter:innen wohnen. Wir leiten den Strom nur durch die Leitungen innerhalb des Gebäudes an die Mieterschaft, nutzen also das öffentliche Netz nicht. Wir erfüllen also beide Anforderungen, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten. 

Gibt es mehrere Gebäude mit Solaranlagen, die an einen Hausanschluss angeschlossen sind, findet eine Anlagenzusammenfassung statt. Erfahrungsgemäß ist das eher in größeren Städten und Quartieren der Fall, wo mehrere Gebäude auf engem Raum stehen. Die Zusammenlegung ist deshalb relevant, weil sich der Mieterstromzuschlag auch nach der Größe, sprich installierten Leistung, richtet.

Höhe des Mieterstromzuschlags ( § 48a EEG und § 49 EEG 2021)

Wie hoch der Mieterstromzuschlag ausfällt ist gesetzlich geregelt. Die Höhe des Zuschlags wird durch die Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht. Infos dazu finden Sie hier.

Auch beim Mieterstromzuschlag spielt der Zubau Deckel für Solarkraft eine Rolle. Deshalb reduziert sich der Zuschlag seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 %. Je früher Sie also den Mieterstromzuschlag für Ihre Mieterstromanlage beantragen, desto höher wird er ausfallen.

Fazit Anforderungen Mieterstromzuschlag

Prüfen Sie immer zuerst, ob Ihre geplante Mieterstromanlage auch den Anforderungen für die Förderung entspricht. Wenn Sie sich sicher sind, ein Mieterstrommodell wirtschaftlich betreiben zu können, empfehlen wir aufgrund der sinkenden Vergütung, die Anmeldungen für den Mieterstromzuschlag so bald wie möglich vorzunehmen.oes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar.

PV-Anlage auf einem Flachdach in einer Stadt

Mieterstromzuschlag vs. PV Einspeisevergütung

Mieterstromzuschlag

Wie bereits angesprochen ist der Mieterstromzuschlag ein Zuschlag, den Anlagenbetreiber einer Mieterstromanlage erhalten. Er wird pro Kilowattstunde aus der eigenen Photovoltaikanlage gewährt, die an die Mieter geliefert wird.

Damit Betreiber den Mieterstromzuschlag erhalten, muss die PV Anlage grundsätzlich wie jede Photovoltaikanlage beim Netzanbieter, dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Zusätzlich muss sie als Mieterstromanlage beim zuständigen Hauptzollamt gemeldet werden.

PV Einspeisevergütung

Das EEG definiert ebenfalls die PV Einspeisevergütung. Diese erhalten alle Anlagenbetreiber einer Photovoltaikanlage für jede Kilowattstunde, die sie ins Netz einspeisen. Die Größe, also installierte Leistung, dieser förderfähigen Anlagen ist beschränkt. Bei Privatpersonen handelt es sich im Normalfall um eine Aufdach Solaranlage.

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss die Anlage beim Netzbetreiber, beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und Ihrem Finanzamt angemeldet werden.

Kann ich gleichzeitig einen Mieterstromzuschlag und eine Einspeisevergütung erhalten?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall erhalten Sie pro gelieferter Kilowattstunde aus ihrer Solaranlage an ihre Mieter:innen den Mieterstromzuschlag. Für alle Kilowattstunden, die Sie nicht in der Mieterstromanlage verkaufen konnten und einspeisen mussten, erhalten Sie dann die Einspeisevergütung.

Genau dieses Prinzip verfolgen wir bei all unseren Mieterstromprojekten. Die Kombination aus Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag ermöglicht es, so viel Förderung wie möglich für Ihren PV-Strom zu erhalten. Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie im Sommer tagsüber eine deutliche Überproduktion haben.

Fazit Kombination Mieterstrom und Einspeisevergütung

Den Mieterstromzuschlag erhalten Sie für jede verkaufte kWh Mieterstrom. Die Einspeisevergütung pro kWh, die Sie ins Netz einspeisen.

Eine Kombination beider Zuschläge ist zu empfehlen, um die höchste Fördersumme zu erhalten. Beachten Sie dafür die jeweiligen Anmeldungen gegenüber den betroffenen Behörden.

Kurzüberblick: Mieterstrom

Wie oben deutlich wurde, ist der Mieterstromzuschlag direkt an eine Mieterstromanlage gebunden. Doch was ist Mieterstrom eigentlich?

Mieterstrom bedeutet, dass der Betreiber einer PV Anlage den Strom aus seiner Anlage nicht direkt ins Netz einspeist, sondern an seine Mieterschaft liefert. Der Mieterstromzuschlag fördert diese Form der Stromlieferung aus Solaranlagen. Dadurch ziehen mehr Anlagenbetreiber den Betrieb einer Mieterstromanlage in Betracht. Denn Mieterstrom ist nicht nur für Mieter:innen attraktiv. Er kann bei erfolgreicher Umsetzung auch ein geeignetes Mittel sein, um die Kosten der PV-Anlage schneller zu tilgen und ist daher auch für Vermieter:innen interessant.

Durch Mieterstrom wird außerdem der Strom aus den Solaranlagen zu größeren Teilen direkt vor Ort verwendet und entlastet dadurch das Netz. Er wird also nicht (vollständig) ins öffentliche Netz eingespeist. Zusätzlich wird im Allgemeinen die Stromversorgung mittels regenerativer Energien erhöht.

Voraussetzungen für den Betrieb eines Mieterstrommodells ist, dass die Solaranlagen auf dem Dach oder in der Nähe des Gebäudes installiert sein müssen. Außerdem muss der Strom direkt an die Mieter:innen im gleichen Gebäude, Nebengebäude oder Quartier geliefert werden, ohne der Durchleitung durch das öffentliche Stromnetz.

Pflichten im Mieterstrom

Der Mieterstromlieferant übernimmt nach dem Abschluss von einem Mieterstromvertrag die vollständige Versorgung der Kunden wie jeder andere Stromlieferant. Im Normalfall kann nicht die komplette Versorgung mittels der eigenen Anlage, wie einer Aufdach Solaranlage, abgedeckt werden. Deshalb ist der Lieferant verpflichtet zu gewährleisten, dass immer genug Strommengen vorhanden sind – auch wenn die Sonne einmal nicht scheint. Dafür kauft der Lieferant Strom zu, den sogenannten Reststrom.

Der Strompreis des Reststroms beeinflusst auch die Stromkosten der Mieterstrombelieferung. Jeder Mieterstromlieferant kalkuliert die eigenen kosten selbst. Letztendlich wird wie mit jedem anderem Stromlieferanten der Preis der Versorgung durch einen Mieterstromtarif festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog-Beitrag “Mieterstrom: Solarstrom direkt vom Dach – die Energiewende für Mieter:innen“.

Ansicht eines lange Häuserriegels mit mehreren Mehrfamilienhäusern. Auf dem Flachdach befindet sich eine PV-Anlage, die für Mieterstrom genutzt wird.

Zukunftsperspektiven für den Mieterstromzuschlag

Die Zukunftsperspektiven für den Mieterstromzuschlag sind positiv. Die Förderung soll den Ausbau von Solaranlagen auf Mietshäusern fördern und die Energiewende unterstützen. Die Mieterstrom-Modelle sind Teil des Solarpakets und sollen die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom weiter erhöhen und gesellschaftlich breiter verteilen. Dadurch profitieren auch Mieter:innen von Solarstrom.

Gleichzeitig muss auch gesagt sein, dass die Zukunftsperspektiven für den Mieterstromzuschlag von den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängen. Das verdeutlicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) aus dem Jahr 2024.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff der Kundenanlage (2024)

m November 2024 wurde die Definition der Kundenanlage im Kontext Mieterstrom nach deutschem Recht durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Frage gestellt. Anlass war die Klage eines Netzbetreibers, der vor Gericht zog. Grund dafür war, dass ein Mieterstromprojekt in einem großen Quartier umgesetzt werden sollte, der Netzbetreiber dieses aber nicht mehr als Mieterstromkundenanlage ansah. Deshalb gab es Streitigkeiten, wer das Netz im Quartier mit allen Rechten und Pflichten zu betreiben hat. Das EUGH hat dem Netzbetreiber Recht gegeben, was im Umkehrschluss dazu führte, dass viele Kundenanlagenbetreiber bangen mussten, ob sie nun die Rolle des Netzbetreibers übernehmen müssen, oder nicht.

Im November 2025 wurde eine neue EnWG-Novelle verabschiedet, die nun in §118 Abs. 7 regelt, dass Betreiber bestehender Kundenanlagen nicht wie Netzbetreiber zu behandeln sind. Der aktuelle Zustand wird bis 2029 “konserviert”. Eine endgültige Lösung für die Problematik ist dies allerdings nicht, die Entscheidung wurde aufgeschoben, bietet den Entscheidungsträgern aber mehr Zeit, um langfristige Lösungen zu erarbeiten.

Das bedeutet nun für alle Anlagenbetreiber, die ihre Kundenanlage vor der Novelle ans Netz angeschlossen haben, dass sie mindestens bis 2029 den Betrieb gesichert fortsetzen können. Für neuere Anlagen gilt dies jedoch nicht. Laut vermehrten Einschätzungen ist es aber sehr wahrscheinlich, dass alle Mieterstrommodelle, die sich auf ein Gebäude, bspw. Wohngebäude, begrenzen, keine Gefahr laufen, die Netzbetreiber-Frage aufzuwerfen.

Alles in allem wird das EUGH-Urteil voraussichtlich zu einer reduzierten Ausweitung der Mieterstrommodelle führen. Sollten Sie selbst überlegen, beispielsweise in Ihrem Wohngebäude eine Kundenanlage in die Tat umzusetzen, empfehlen wir Ihnen, sich intensiv mit der folgenden Frage auseinander zu setzen und sich hierzu Rechtsberatung einzuholen: Wird das Stromnetz in meiner Kundenanlage als Verteilnetz angesehen, oder nicht?

Falls nein, steht Ihrer Kundenanlage grundsätzlich nichts im Wege. Wir können Ihnen keine Rechtsberatung geben, stehen Ihnen aber bei Fragen rund um Mieterstrom gerne zur Verfügung.

Unsere Empfehlung zum Mieterstromzuschlag

  1. Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung, die Ihnen hilft, die Kosten Ihrer PV-Anlage innerhalb eines Mieterstrommodells zu refinanzieren. Sie sollten diese auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
  2. Der Mieterstromzuschlag steht Ihnen gesetzlich unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Prüfen Sie zu Beginn Ihrer Planungen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
  3. Betrachten Sie Ihr Mieterstrommodell immer als ganzheitliches System mit allen Komponenten. Der Mieterstromzuschlag allein kann keine Wirtschaftlichkeit gewährleisten.
  4. Prüfen Sie, ob eine Vollauslegung des Dachs auch im Sinne Ihres wirtschaftlichen Betriebs ist. Manchmal sind die Kosten der PV-Anlage zu hoch, um sie refinanzieren zu können.
  5. Nutzen Sie den Mieterstromzuschlag in Kombination mit der Einspeisevergütung, um die höchste Fördersumme für Ihren PV-Strom zu erhalten.
  6. Beschränken Sie sich bei der Größe Ihrer Mieterstromanlagen immer auf einzelne Gebäude. Dadurch erhöhen Sie die Sicherheit, dass sie diese Anlagen auch auf lange Sicht betreiben dürfen und damit die Vorteile des Mieterstrom(zuschlags) genießen können.

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