Mieterstrommodell: Welches ist das richtige für mich?
Nach der Entscheidung Mieterstrom anzubieten, stellt sich die Frage, welches der Mieterstrommodelle geeignet ist. Anhaltspunkte finden Sie in unserem Artikel.
12. August 2026,

Wir kennen die Problematik hinsichtlich der Wahl des geeigneten Mieterstrommodells sehr gut. Haben sie sich entscheiden, dass Mieterstrom eine spannende Sache für die eigene Immobilie ist, stehen unsere Kund:innen vor der Frage, wie das alles umgesetzt werden soll. Dazu zählt eben auch die Frage: Welches der verschiedenen Mieterstrommodelle wähle ich denn?
Deshalb wollen wir Ihnen auf dieser Seite einen kurzen Überblick über gängige Mieterstrom-Modelle, ihre Vor- und Nachteile, mögliche Förderungen sowie relevante Gesetzesänderungen geben. Wir wollen Ihnen auch die Relevanz für Vermietende, Mieter und Wohnungswirtschaft näherbringen. Dabei erklären wir kurz die wichtigsten Begriffe zum Thema Mieterstrom.
Kurzerklärung der wichtigsten Begriffe
Mieterstrom
Bei Mieterstrom handelt es sich um ein Stromversorgungskonzept, bei dem der selbst erzeugte Strom an die Bewohner eines oder mehrere Mehrfamilienhäuser geliefert und verkauft wird. Die Grundlagen sind im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt und sollen die Energiewende beschleunigen und auch zu den Mieter:innen bringen. Bei Mieterstrom wird selbst erzeugter PV-Strom bzw. Strom aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) in verschiedenen Mieterstrommodellen an Mieter:innen verkauft und geliefert wird. Der Vermieter bzw. die Vermieterin wird in dem Fall zu einem kleinen Stromversorger.
Praxistipp
Die Belieferung durch Mieterstrom ist immer freiwillig und darf niemals an einen Mietvertrag gekoppelt sein. In Deutschland darf jede:r selbst den eigenen Stromversorger wählen.
Neben einzelnen Gebäuden, auf bzw. in denen die Stromproduktion stattfindet, gibt es auch die Möglichkeit mittels mehrerer Anlagen ein ganzes Quartier zu beliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Mieterstrom: Solarstrom direkt vom Dach – die Energiewende für Mieter:innen“.
Es ist möglich, den gelieferten Mieterstrom durch einen Mieterstromzuschlag fördern zu lassen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Mieterstromzuschlag erklärt: Vorteile und Potenziale“.
Technische Komponenten im Mieterstrom
PV-Anlage und PV-Strom
Mittels einer PV-Anlage (Photovoltaikanlage) und der notwendigen Infrastruktur, wie Wechselrichter und optionalen Speichern, wird PV-Strom erzeugt. Stromspeicher sind optional, da die Photovoltaikanlage auf dem Dach auch ohne funktioniert. Die Verwendung führt aber dazu, dass weniger PV-Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden muss. Das senkt wiederum die Energiekosten.
Die Dimensionierung von PV-Anlagen wird durch den Eigenverbrauchsanteil und eine mögliche Überschusseinspeisung bestimmt. Wie sich das genau gestaltet, erklären wir Ihnen in unserem Artikel „Eigenverbrauchsquote: Definition und Optimierung“.
Der lokal erzeugte Strom aus der Solaranlage kann direkt vor Ort genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Reststrom
Der:die Vermieter:in bzw. der Lieferant verpflichtet sich, sobald er:sie Mieterstrom anbietet, die Stromversorgung der Bewohner:innen vollständig zu decken. Da bekanntlich nicht immer die Sonne scheint und der erzeugte Strom dadurch in der Regel nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Mietparteien zu decken, muss Reststrom zugekauft werden. Dafür schließt der Vermieter bzw. die Vermieterin einen Vertrag mit einem Energieversorger seiner Wahl ab. Der Strom wird über das öffentliche Netz bezogen.
Zählerinfrastruktur
Um in Mehrfamilienhäusern den Überblick behalten zu können, wer wir viel Strom verbraucht hat, benötigt man eine intelligente Zählerinfrastruktur. Wie genau Smart Meter, sogenannte intelligente Messsysteme (iMSys), in einem Mieterstrommodell Anwendung finden, erklärt unser Artikel „Smart Meter: Die großen Vorteile für Ihren Energieverbrauch entdecken“.
Fazit
Um ein Mieterstrommodell umzusetzen, benötigt man eine erneuerbare Erzeugungsanlage, deren Strom an die Mieterschaft verkauft wird. Der Strom wird um den Reststrom ergänzt, damit der Bedarf der Kund:innen vollständig gedeckt werden kann. Damit Mieterstrom funktioniert, benötigt man eine geeignete Zählerinfrastruktur mit Smart Metern.

© Solarimo GmbH (Pexels)
Typische Mieterstrommodelle
Mieterstrommodell 1: Direktvermarktung
Erklärung
Eine Direktvermarktung bedeutet, dass der Betreiber der PV-Anlage, in diesem Fall der Vermieter bzw. die Vermieterin, ebenfalls der Mieterstromlieferant ist.
Der PV-Strom wird im Rahmen des Mieterstroms an die Mieter:innen verkauft. Dafür erhält der Mieterstromlieferant in der Regel den Mieterstromzuschlag gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – hier gibt es allerdings Ausnahmen zu beachten. Der restliche Überschussstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist wofür der:die Vermieter:in die Einspeisevergütung erhält, die ebenfalls nach dem EEG geregelt ist.
Vor-/Nachteile für Vermieter:innen
- Vorteil: Möglichkeit zum Erhalt von zwei EEG-Förderungen für den Strom aus der Solaranlage (Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung); direkter Draht zwischen Vermieter:in und Mietparteien – unserer Erfahrung nach besteht hier ein großes Vertrauensverhältnis
- Nachteil: Förderanspruch für Mieterstrom kann entfallen z.B. bei Quartierslösungen; höherer Verwaltungsaufwand mit gleichzeitig vollständiger Verantwortung
Pflichten
Der Vermieter bzw. die Vermieterin ist verpflichtet die vollständige Belieferung der Kundschaft zu gewährleisten. Das bedeutet, wenn der Strom aus der Photovoltaikanlage nicht ausreicht, um den Bedarf der Mietparteien zu decken, muss Strom zugekauft werden.
Zusätzlich müssen alle Anmeldungen ggü. des Hauptzollamts und die Abstimmungen mit den Netzbetreibern umgesetzt werden. Der:die Vermieter:in nimmt die Rolle eines kleinen Lieferanten ein und ist verantwortlich für Akquise, Kund:innen- und Vertragsmanagement.
Fördermöglichkeiten
- Mieterstromzuschlag für jede kWh gelieferten Mieterstrom an die Mieter:innen.
- Einspeisevergütung für jede kWh Strom aus der PV-Anlage, die ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Mieterstrommodell 2: Lieferkettenmodell und Mieterstrom Dienstleister
Erklärung
Im Vergleich zum Mieterstrom Modell der direkten Vermarktung übernimmt im Lieferkettenmodell bzw. bei Zusammenarbeit mit einem Mieterstrom Dienstleister ein Dritter Pflichten des Lieferanten. Die PV-Anlage gehört dabei weiterhin dem:der Vermieter:in. Die Belieferung – und die damit verbundenen Pflichten – wandern aber zum Großteil an eine dritte Partei. Der Besitzer und Betreiber der Anlage behält weiterhin den Anspruch auf den Mieterstromzuschlag.
Wir als Dannenberg treten als solcher Dienstleister auf, der Messstellenbetrieb, Abrechnung und Vertragsmanagement als gebündelte Leistungen anbietet. Unserer Erfahrung nach ist dies der Ansatz, der den Vermieter:innen die meiste Entlastung bietet, während sie weiterhin in der Thematik involviert sind und Ansprech-/Vertrauensperson gegenüber den Bewohner:innen sind.
Vor-/Nachteile
- Vorteile: geringerer Verwaltungsaufwand für Vermieter:innen entsprechend ein besseres Verhältnis zwischen Aufwand und Gewinn; Anspruch auf Mieterstromzuschlag bleibt erhalten; Vermieter:in ist weiterhin eingebunden und kann so als Vertrauensperson gegenüber den Bewohner:innen auftreten.
- Nachteile: weiterhin volle finanzielle Verantwortung der Mieterstromanlage; zusätzliche Kosten für den Dienstleister
Pflichten
Während die administrativen Aufgaben an den Dienstleister im Lieferkettenmodell wandern, verbleibt die Finanzierung und das Auftreten als Lieferant bei dem:der Vermieter:in.
Fördermöglichkeiten
Der Miterstromzuschlag pro kWh bleibt erhalten und kann vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Gebäudes in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich kann die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden, die pro eingespeister kWh PV-Strom erteilt wird.
Mieterstrommodell 3: Contracting und Pacht
Erklärung
Beim klassischen Contracting bzw. Pacht Modell stellen Sie als Vermieter:in Ihr Dach für eine externe Partei zur Verfügung. Diese kann dann wiederum eine PV-Anlage auf dem Dach errichten und übernimmt auch die Betreiber-Rolle. Alle Pflichten zum Betrieb des Betreibermodells liegen also bei dem Contractor bzw. dem Unternehmen, das Ihr Dach pachtet.
Vor-/Nachteile
- Vorteile: Keine finanziellen Investitionen und keine Pflichten, da Betreiberrolle bei einer dritten Partei liegen
- Nachteile: Als Vermieter:in erhalten Sie ausschließlich den Pachtbetrag, der Mieterstromzuschlag entfällt in der Regel
Pflichten
Beim gängigen Contracting bzw. Pacht Modell liegt Ihre Pflicht in der Koordination ihres Vertragsverhältnisses mit dem Contractor bzw. dem:der Pächter:in. Ansonsten kommen keine Pflichten auf Sie zu, da die Rolle des Betreibers bei dem Contractor bzw. Pächter liegt.
Fördermöglichkeiten
Für das klassische Contracting bzw. Pacht Modell gibt es keine Fördermöglichkeiten.
Mieterstrommodell 4: Genossenschafts-Modell
Erklärung
Beim Genossenschafts-Modell ist die Besonderheit, dass hier weder Sie als Vermieter:in noch ein Contractor als Betreiber:in in Erscheinung treten. Es ermöglicht Privatpersonen im Rahmen einer Energiegenossenschaft gemeinschaftlich die PV-Anlage zu errichten und die Betreiberrolle zu übernehmen. Im Grunde handelt es sich um ein Contracting-Modell bei dem die Energiegenossenschaft als Contractor auftritt.
Das Genossenschafts-Modell kann von steuerlichen Sonderregelungen betroffen sein. Die rechtlichen Grenzen sind hierbei individuell zu prüfen.
Grundsätzlich ist das Genossenschafts-Modell eine interessante Lösung, da sich Privatpersonen an der Umsetzung beteiligen, weshalb zu erwarten ist, dass die Akzeptanz hoch ist. Gleichzeitig kommt es selten zur Anwendung, da sich eine Energiegenossenschaft finden oder bilden muss.
Vor-/Nachteile
- Vorteile: Keine finanziellen Investitionen und keine Pflichten, da Betreiberrolle bei einer dritten Partei liegen; im Vergleich zum klassischen Contracting, ist die Akzeptanz und Teilnahme aufgrund der Bürgerteilhabe höher
- Nachteile: Als Vermieter:in erhalten Sie ausschließlich den Pachtbetrag, der Mieterstromzuschlag entfällt in der Regel; eine Energiegenossenschaft muss aus der Bevölkerung gebildet werden
Pflichten
Wie beim gängigen Contracting bzw. Pacht Modell liegt Ihre Pflicht in der Koordination ihres Vertragsverhältnisses mit dem Contractor – in diesem Fall der Energiegenossenschaft. Ansonsten kommen keine Pflichten auf Sie zu, da die Rolle des Betreibers bei dem Contractor liegt.
Fördermöglichkeiten
Wie für das klassische Contracting bzw. Pacht Modell gibt es für Vermieter:innen keine Fördermöglichkeiten eines Genossenschaftsmodells.
Fazit
Es gibt verschiedene Mieterstrommodelle die mit mehr oder weniger Aufwand aber auch mehr oder weniger Gewinn einhergehen. Vermieter:innen sollten sich darüber klar werden, wie viele Kapazitäten sie aufwenden können und wollen.
Wichtig zu beachten ist, dass Mieterstrom nicht nur in Eigenregie umgesetzt werden kann. Contracting- bzw. Pacht-Modelle oder auch Lieferketten-Modelle können Entlastung bringen und eine Umsetzung mit reduziertem Aufwand und weniger Pflichten ermöglichen.

Quelle: Eigene Darstellung
Die Rolle von Mieterstrom Dienstleistern und Umsetzung von Mieterstrom
Mieterstrom-Dienstleister wie wir – Dannenberg Energy – übernehmen Planung, Installation, Messstellenbetrieb, Abrechnung und Kundenmanagement. Das Outsourcing reduziert den Betreiberaufwand für Vermieter:innen und ermöglicht es ihnen weiterhin den Mieterstromzuschlag nach Lieferkettenmodell zu erhalten. Gleichzeitig erhält der Dienstleister eine Aufwandsentschädigung für die Aufgaben, die er übernimmt.
Unserer Meinung nach ist dies die sinnvollste Arbeitsaufteilung und das erfolgversprechendste Modell. Denn wir haben die Expertise in der Planung und Umsetzung als auch dem Betrieb von Mieterstrommodellen, während Sie Ihre Mieter:innen am besten kennen. Dadurch müssen sich nicht alle Vermieter:innen in die komplexe Thematik „Mieterstrom“ einarbeiten, können aber gleichzeitig als Gesicht und Lieferant gegenüber ihrer Mieterschaft auftreten. Das schafft Vertrauen.
Praxistipp
Das Lieferkettenmodell ist in unseren Augen das effizienteste, v.a., wenn Vermieter:innen nicht im großen Maßstab Mieterstrom umsetzen wollen. Denn der Dienstleister bringt seine Expertise ein und entlastet den:die Eigentümer:in während der:die Vermieter:in als Vertrauensperson auftritt. Das ist sinnvolle Arbeitsteilung.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. Mieterstrom
Da die bürokratischen Anforderungen und der Verwaltungsaufwand beim Mieterstrom recht hoch sind (s. Abschnitt „Kurzerklärung der wichtigsten Begriffe“), schrecken einige Vermieter:innen davor zurück. Hier kommt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ins Spiel, die 2024 durch das Solarpaket 1 ermöglicht wurde. Beide Modelle erlauben die lokale Nutzung von Solarstrom, unterscheiden sich aber in rechtlicher Umsetzung und Förderung.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket 1 im Mai 2024 gesetzlich festgelegt und soll bürokratieärmer als Mieterstrom sein. Dabei wird nur der Solarstrom an die Bewohner:innen verkauft. Das bedeutet, dass der:die Kund:in den restlichen Bedarf an Strom durch einen zweiten Lieferanten abdecken muss. Für den Lieferanten in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfallen wiederum im Vergleich zu Mieterstrom die Pflicht zur Reststromlieferung, gleichzeitig auch der Mieterstromzuschlag.
Bisher ist es nur bei wenigen Netzbetreibern möglich, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umzusetzen. Das liegt daran, dass die Systeme der Netzbetreiber noch nicht dazu fähig sind, zwei Lieferanten zu hinterlegen und die damit nötigen Berechnungen zu ermöglichen.
Wirtschaftlichkeit und Planung von Mieterstrom
Wovon hängt die Wirtschaftlichkeit ab?
Die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrommodells hängt von der Dachfläche, Anlagengröße, Teilnehmerzahl, Speichernutzung und lokalen Tarifen ab. Dabei machen wir immer wieder die Erfahrung, dass eine vollständige Belegung des Dachs mit einer PV-Anlage nicht immer die wirtschaftlichste Entscheidung ist, wenn Mieterstrom angeboten werden soll. Woran das liegt und wie man die Wirtschaftlichkeit mittels der Eigenverbrauchsquote verbessern kann, erklären wir in unserem Artikel „Eigenverbrauchsquote: Definition und Optimierung“.
Zusätzlich sollte immer geprüft werden, welche Förderansprüche gelten und ob es Steuerfragen gibt, die geklärt werden sollten.
Wir empfehlen außerdem immer eine technische Vorprüfung durch eine:n Expert:in hinsichtlich Dachverfügbarkeit, Statik, Verschattung und Anlagengröße – sie bestimmen das Ertragspotenzial.
Welches ist das wirtschaftlichste Mieterstrommodell?
Welches der oben beschriebenen Modelle für Vermieter:innen am wirtschaftlichsten ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Holen Sie sich am besten Angebote zu den Kosten bzw. Konditionen mit einzelnen Partnern ein.
Unserer Erfahrung nach liegen beim Lieferkettenmodell
- der eigene Verwaltungsaufwand mit gleichzeitiger Einbindung und
- die Kosten für den Dienstleister, der seine Expertise einbringt und Sie somit entlastet,
in einem bestmöglichen Gleichgewicht.
Praxistipp
Ist es Ihnen besonders wichtig, selbst involviert zu sein? Oder wollen Sie lieber alle Aufgaben abgeben?
Weiterführende Ressourcen und mögliche Anlaufstellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Solarpaket I
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG), 2023
- Netzbetreiber und lokale Messstellenbetreiber für technische Anschluss- und Zählerfragen
- Branchenverbände, spezialisierte Dienstleister und Genossenschaften als Praxispartner und Informationsquelle
FAQs
Welches Mieterstrommodell ist für Vermieter:innen am wirtschaftlichsten?
Es gibt kein pauschal wirtschaftlichstes Modell – die beste Wahl hängt von Dachfläche, Anlagengröße, Teilnehmerzahl und gewünschtem Einbindungsgrad ab. Das Lieferkettenmodell mit einem Mieterstrom-Dienstleister bietet häufig das beste Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag, da der Mieterstromzuschlag erhalten bleibt, während administrative Pflichten ausgelagert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Direktvermarktung und dem Lieferkettenmodell bei Mieterstrom?
Bei der Direktvermarktung tritt der:die Vermieter:in selbst als Mieterstromlieferant auf und trägt die volle administrative Verantwortung. Beim Lieferkettenmodell übernimmt ein Dienstleister wie Dannenberg Energy Messstellenbetrieb, Abrechnung und Vertragsmanagement, während der:die Vermieter:in weiterhin Anspruch auf den Mieterstromzuschlag hat und als Vertrauensperson gegenüber den Mieter:innen auftritt.
Erhalte ich beim Contracting- bzw. Pacht-Modell den Mieterstromzuschlag?
Nein. Beim klassischen Contracting- oder Pacht-Modell verpachtet der:die Vermieter:in lediglich das Dach an einen externen Betreiber und erhält im Gegenzug den Pachtbetrag. Der Mieterstromzuschlag entfällt in der Regel, da die Betreiberrolle vollständig bei der dritten Partei liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde im Mai 2024 durch das Solarpaket 1 eingeführt und ist bürokratieärmer als Mieterstrom. Es wird ausschließlich der erzeugte Solarstrom verkauft, ohne Pflicht zur Reststromlieferung – dafür entfällt auch der Mieterstromzuschlag. Aktuell unterstützen jedoch nur wenige Netzbetreiber dieses Modell technisch.
Muss ich als Vermieter:in bei Mieterstrom den kompletten Strombedarf der Mieter:innen decken?
Ja. Sobald Mieterstrom angeboten wird, besteht eine Volldeckungspflicht: Reicht der selbst erzeugte PV-Strom nicht aus, muss Reststrom über einen Energieversorger zugekauft werden, um den gesamten Bedarf der Mietparteien zu decken.
Welche Förderungen gibt es bei Mieterstrom?
Bei Eigenbetrieb (Direktvermarktung oder Lieferkettenmodell) stehen zwei Förderungen zur Verfügung: der Mieterstromzuschlag nach EEG für jede an Mieter:innen gelieferte kWh sowie die Einspeisevergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom. Bei Contracting-, Pacht- und Genossenschaftsmodellen entfällt der Förderanspruch für Vermieter:innen in der Regel vollständig.
Ist Mieterstrom an den Mietvertrag gekoppelt?
Nein. Die Belieferung mit Mieterstrom ist grundsätzlich freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Mieter:innen können in Deutschland ihren Stromanbieter frei wählen.
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